Grundsätze

Grundsätze der Parteilosen Listenfreien Wählerschaft ( PLW) Gemeinde Großkarolinenfeld

1. Name und Zweck Die PLW Großkarolinenfeld ist eine Interessengemeinschaft innerhalb der Gemeinde Großkarolinenfeld. Sie ist gemeinnützig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Ihre Aufgabe und Bedeutung liegt darin, bei der Willensbildung der Wähler im Bereich der Kommunalwahlen der Gemeinde Großkarolinenfeld mitzuwirken und durch Aufstellung eines eigenen Wahlvorschlages geeignete Bürger und Bürgerinnen in den Gemeinderat zu entsenden. Sie steht auf dem Boden demokratischer Staatsauffassung unter Ablehnung jeder Art von Radikalismus. Sie ist unabhängig von politischen Parteien. Jeder aus dem Wahlvorschlag der PLW Großkarolinenfeld in den Gemeinderat gewählte Kandidat ist gehalten, in kommunalen Angelegenheiten ohne Rücksicht auf seine sonstige politische Einstellung nach sachlichen Gesichtspunkten und seinem Gewissen zu entscheiden. Darauf gründet die Namensgebung Parteilose Listenfreie Wählerschaft. Sämtliche Einnahmen der PLW Großkarolinenfeld sind zur Erfüllung dieses Zweckes zu verwenden.

2. Mitgliedschaft/ Kandidatur Für die PLW Großkarolinenfeld ist keine feste Mitgliedschaft als Bedingung gegeben. An Versammlungen können deshalb alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Großkarolinenfeld teilnehmen. Findet während einer Versammlung eine Kandidatenaufstellung für die nächste Gemeinderatswahl statt, so gilt jedoch die Einschränkung, dass kein abstimmender oder zu wählender Versammlungsteilnehmer zugleich auf der Kandidatenliste einer politischen Partei steht oder über die Listenstruktur einer politischen Partei (i. S. d. Parteiengesetzes) oder anderen Vereinigung abstimmt. Angehörige/ Mitglieder von Parteien im Sinne des Parteiengesetzes und anderer, parteifreier Gemeinschaften dürfen sich für die Wahl zum Gemeinderat im Namen der PLW stellen, wenn die Bewerberin/ der Bewerber sich mit den Zielen der PLW einverstanden erklärt.

3. Vertrauensleute Versammlungen der Parteilosen Wählerschaft Großkarolinenfeld werden vom Vertrauensmann einberufen und geleitet. Im Verhinderungsfall übernimmt diese Aufgabe sein Stellvertreter. Die beiden Vertrauensleute werden durch die Versammlung gewählt. Sie bleiben in der Regel für die Dauer einer Gemeinderatswahlperiode in dieser Funktion. Bei früherem Ausscheiden eines Vertrauensmannes ist bei der nächsten Versammlung, die innerhalb von 6 Monaten einberufen werden muss, ein Nachfolger zu wählen. Spätestens 1 Jahr vor Neuwahlen des Gemeinderates ist jedoch in jedem Falle eine Neuwahl der Vertrauensleute durchzuführen bzw. die Bestätigung der im Amte befindlichen Vertrauensleute in einer Versammlung festzustellen.

4. Die Versammlung Die Versammlung tritt auf Einladung des Vertrauensmannes zusammen. Sie soll in jedem Kalenderjahr mindestens einmal erfolgen. Der Vertrauensmann ist gehalten, im Bedarfsfall eine zusätzliche Versammlung abzuhalten. Der Versammlung obliegt insbesondere die Wahl der Vertrauensleute die Aufstellung des Wahlvorschlages der Parteilosen Listenfreien Wählerschaft Großkarolinenfeld für die jeweilige Gemeindewahl die Aussprache über Fragen und Anträge, die dem Interesse der Mitbürger dienen. Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Über die Beschlußfähigkeit entscheidet die Versammlung. Eine Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen ist erforderlich. Wahlen sind grundsätzlich geheim und erfolgen durch Stimmzettel, sofern die Versammlung durch die Mehrheit der Anwesenden kein anderes Wahlverfahren beschließt. Bei der Aufstellung des Wahlvorschlages zur Gemeindewahl wird nach den Richtlinien des Gemeindewahlgesetzes bzw. der Gemeindewahlordnung verfahren. Die vorgeschlagenen Kandidaten sollten jedoch mindestens einmal innerhalb der letzten 3 Jahre an einer Versammlung der Parteilosen Wählerschaft Großkarolinenfeld teilgenommen haben.

5. Beiträge Beiträge für die Parteilose Wählerschaft Großkarolinenfeld werden nicht erhoben Die anfallenden Unkosten und Aufwendungen werden durch freiwillige Spenden abgedeckt. Die Verwaltung der Spenden obliegt den Vertrauensleuten. Diese haben bei jeder Versammlung über die Einnahmen und Ausgaben seit der letzten Veranstaltung zu berichten.

6. Grundsatz- Änderung und Auflösung Beschlüsse der Versammlung über Änderung oder Ergänzung dieser Grundsätze bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der Anwesenden. Beschlüsse der Versammlung über die Auflösung der Parteilosen Wählerschaft Großkarolinenfeld bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der für die letzte Gemeinderatswahl aufgestellten Kandidaten. Im Falle einer Auflösung ist das etwaige Vermögen der Gemeinde Großkarolinenfeld für einen gemeinnützigen Zweck zu übergeben. Über Ausnahmen von den o.g. Grundsätzen entscheiden die jeweils amtierenden Gemeinderäte der PLW-Fraktion während der Legislaturperiode. Derartige Entscheidungen können auf Antrag aus der Versammlung zur Abstimmung gestellt werden.

7. Festlegung der Grundsätze Die am 22. März 1974 ausgelobten Grundsätze wurden am 16.Juli 2013 im Hinblick auf die Gemeinderatswahlen 2013 in Teilen abgeändert und in der vorliegenden Fassung von der Versammlung bestätigt.